Die deutsche Nationalhymne ist das Lied der Deutschen, auch bekannt als "Das Lied der Deutschen". Der Text des Liedes wurde 1841 von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben geschrieben und später 1922 zur Nationalhymne Deutschlands erklärt.
Die Nationalhymne besteht aus der dritten Strophe des Textes, die wie folgt lautet:
"Einigkeit und Recht und Freiheit Für das deutsche Vaterland! Danach lasst uns alle streben Brüderlich mit Herz und Hand! Einigkeit und Recht und Freiheit Sind des Glückes Unterpfand: Blüh im Glanze dieses Glückes, Blühe, deutsches Vaterland!"
Die Melodie wurde von Joseph Haydn komponiert und stammt aus dem Jahr 1797. Ursprünglich wurde das Lied als Kaiserhymne für das Heilige Römische Reich verwendet.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Lied als Symbol für das Dritte Reich missbraucht und mit verändertem Text gesungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde jedoch wieder die dritte Strophe als offizieller Text festgelegt.
Die deutsche Nationalhymne wird üblicherweise bei offiziellen Anlässen und Sportveranstaltungen gespielt. Es ist eine Hymne, die Einigkeit, Recht und Freiheit als wichtige Werte und Ziele für Deutschland betont.
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